Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Invasion Russlands in der Ukraine und EU-Fördermittel

Unterstützung der Ukraine und ukrainischen Geflüchteten geht weiter

Die Invasion Russlands in der Ukraine hat binnen kurzer Frist den Bereich der Fördermittel der Europäischen Union (EU) verändert: Die EU wird von einem Friedensprojekt zu einer militärisch bedeutsameren Akteurin in der Weltpolitik werden.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) informiert auf Ihrer Seite: https://ukraine.ekbo.de/

Im Bereich der EU-Zusammenarbeit gibt es verschiedene Aspekte, bei denen die Ukraine-Hilfe relevant wird.

Europäischer Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Aus den Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) im sogenannten „Nationalen Programm“ Deutschlands können Maßnahmen öffentlicher und privater Träger in Deutschland, aber auch in den Nachbarländern der Ukraine finanziert werden. In Deutschland sind beispielsweise Projekte in folgenden Bereichen förderfähig:
• Identifizierung von vulnerablen Personen als auch deren Aufnahme, Unterbringung und Versorgung (Essen, Kleidung, medizinische Hilfe)
• Unterbringung, Versorgung (Essen, Kleidung, medizinische Hilfe) und Betreuung Geflüchteter
• Management des Übergangs von der Erstaufnahme in den Wohnungsmarkt und die weitere Betreuung der Zielgruppe
• Registrierung und Abstimmung mit europäischen Partnern zur Verhinderung eines missbräuchlichen Ausnutzens der aktuellen Krisensituation durch andere
• Verteilung und Personenbeförderung, einschließlich Koordinierung und Aufbau von Strukturen
• Informationsangebote und Übersetzungsleistungen und Einsatz von Sprachmittelnden im Zuge der Aufnahme, Versorgung und Erstintegration
• medizinische Versorgung und psychosoziale Betreuung
• Ergänzende Maßnahmen zu Integrationskursen
• Beratung, Betreuung, Begleitung und Angebote für Kinder und Jugendliche
• Angebote für die ältere Generation der Kriegsflüchtlinge (Altenpflege und zielgruppenspezifische Angebote)
• Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen und Kinder vor Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution
• Maßnahmen zur Familienzusammenführung, z.B. Integrationslotsen oder aufsuchende Beratung
• Stärkung des Ehrenamts

Seit August 2022 ist der Förderaufruf und weitere Dokumente für den AMIF veröffentlicht, die Antragsstellung ist bereits möglich. Die Seite ist nunmehr über die eigene URL www.eu-migrationsfonds.de organisiert, der Zugang über die Seiten des national zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde dorthin verlagert.

Auf den Seiten findet sich zudem auch ein Selbstcheck, der bei der Einschätzung, ob ein Projekt im AMIF förderfähig ist, helfen soll:

https://www.eu-migrationsfonds.de/DE/Foerderung/foerderung_node.html

Willkommen in Brandenburg - WIB

Mit dem Förderinstrument des Landes Brandenburg soll der Aufbau und Etablierung von kommunalen Anlauf-/Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte gefördert werden. Die Mittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, kritisch zu bewerten ist, dass eine Weiterleitung der Fördermittel an Projektpartner nicht zugelassen ist.

Erasmus+

In Bezug auf Erasmus+ wurde eine Reihe von Flexibilisierungen vorgenommen, die die Integration von ukrainischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern erleichtern sollen. Außerdem gibt es einen neuen Ansatz: Um junge Menschen in Europa dabei zu unterstützen, selbst in der Unterstützung der Opfer des Krieges in der Ukraine aktiv zu werden, galt bereits eine zusätzliche Antragsfrist für Jugendpartizipationsprojekte in Erasmus+ wie auch für Solidaritätsprojekte im Europäischen Solidaritätskorps. Auch bei zukünftigen Antragsrunden sind solche Jugendprojekte gern gesehen.

Informationen zum Bildungsprogramm Erasmus+:

Erasmus+ auf foerdermittel-ekbo.de

 

Deutsch-polnische Solidarität mit der Ukraine

Es werden Kooperationsprojekte deutscher und polnischer Institutionen der Zivilgesellschaft gefördert, die in Kooperation mit einer ukrainischen Partnerorganisation Projekte zur Unterstützung der Ukraine umsetzen wollen.

Deutsch-polnische Solidarität mit der Ukraine

CARE/CARE Plus/FAST-CARE

Die Kommission hat verschiedene Vorschläge für den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (Cohesion Action for Refugees in Europe/CARE) angenommen. Siehe dazu die Detailnachricht (auch mit Informationen zur Ukraine-Hilfe der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt):

Hilfe in Kriegszeiten

Europäische Friedensfazilität

Der Krieg in der Ukraine hat auch früher als befürchtet zum Ernstfall im Rahmen der sogenannten „Europäischen Friedensfazilität“ geführt. Das Kirchenparlament (Synode) der EKBO hatte die Kirchenleitung in dieser Frage zum Handeln aufgefordert. Die Bundesregierung, so die Bitte, solle ersucht werden, dass im Rahmen dieses Instruments keine tödlichen Waffen an Drittstaaten geliefert werden.

Die Europäische Union hat vermeldet, dass sie die ukrainischen Streitkräfte in mehreren Tranchen aus der „Europäischen Friedensfazilität“ unterstützen wird. Insgesamt geht es bisher um einen Betrag von ungefähr 4,6 Milliarden Euro. Darüber hinaus hat der Rat die zunächst für die Friedensfazilität geltende Obergrenze von 5 Milliarden Euro für die Finanzperiode von 2021 bis 2027 auf annähernd 8 Milliarden angehoben.

Neben der Synode der EKBO kritisiert auch die Seite „verfassungsblog.de“, dass diese Entwicklungen sehr technokratisch und „arkan“ in Brüssel und den europäischen Hauptstädten entschieden werden.

Zudem heißt es in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2022, die EU sei übereingekommen: „der Ukraine im Jahr 2023 Hilfe in Höhe von 18 Mrd. € zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist die EU nach wie vor entschlossen, der Ukraine militärische Unterstützung zu leisten, vor allem durch die Europäische Friedensfazilität und die militärische Unterstützungsmission der EU sowie durch die verstärkte Bereitstellung von Unterstützung auf bilateraler Ebene, insbesondere von Luftabwehrkapazitäten und Hilfe bei der Minenräumung.“

 

Update 5/2023: Gesamthöhe Europäische Friedensfazilität bisher.

Update 4/2023: Ergänzung Willkommen in Brandenburg - WIB, Anhebung Obergrenze Europäische Friedensfazilität.

Dieser Artikel wurde im Januar 2023 in einer ersten Fassung veröffentlicht und wird kontinuierlich aktualisiert.

Sie sind noch nicht für unseren Newsletter angemeldet? Wenn Sie drei bis sechs Mal im Jahr zu ausgewählten aktuellen oder vollendeten Projekten und anderen Neuigkeiten aus unserem Bereich informiert werden möchten, melden Sie sich an: Newsletter der Regionalberatung der EKBO