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Europäischer Sozialfonds (ESF) Berlin bereitet die kommende EU-Förderperiode vor

Für 2021 bis 2027 plant der ESF Berlin schwerpunktmäßig Förderungen in den Bereichen Soziales, Fachkräfte und Bildung

Ausschnitt Projektplakat, Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Logos ESF Berlin

In der ersten Sitzung des Arbeitskreises des Europäischen Sozialfonds in Berlin (ESF Berlin) im Februar 2020 diskutierten Mitglieder des Begleitausschusses die kommende EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Ziel soll u. a. weniger "kleinteilige" Förderungen sein.

Im ESF Berlin gibt es verschiedene Ansätze, wie Menschen über Qualifizierungsmaßnahmen und Einzelprojekte gefördert werden.  Viele von Ihnen sind bereits lange etabliert. Beispielsweise gibt es schon länger Mikroförderungen, die in Zusammenarbeit mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit gestaltet werden.

Einen kurze Darstellung, wie diese Mikroförderungen zu beschaffen sind, finden Sie in unserer Broschüre "Mut zur EU-Förderung" unter der Überschrift "Lokales Soziales Kapital (LSK)":

Downloads und Bestellungen 

Hier ist die Frage, ob diese 2021 bis 2027 fortgeführt werden können. In den Verwaltungsstrukturen fallen letztgültige Entscheidungen, wenn die Zukunft der europäischen Förderung klarer wird. Zurzeit beraten die europäischen Regierungen und das Europäische Parlament in Brüssel den so genannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der für die Ausgestaltung der kommenden EU-Förderungsprogramme wichtig ist.

Im Bildungsbereich sollen verstärkt digitale Kompetenzen gefördert werden. Die Europäische Kommission hatte dies gefordert.

Im direkt verwalteten Programm Erasmus+ will Berlin die erweiterten Möglichkeiten darin nutzen, etwa mit einem Beratungsinstrument zu "Lernmobilitäten" in Erasmus+. Im Bereich Armutsbekämpfung will man „Lokal - Sozial - Innovativ“ die bisherigen bezirklichen Förder-Ansätze weiterführen.

Die ESF-Verwaltungsbehörde informierte auch über aktuell geplante Umschichtungen der restlichen Mittel. Das sind Beträge, die einzelne Projekte bis Ende des Jahres 2020 erhalten. So will die Verwaltungsbehörde zum Beispiel die Aufwände für lokale Projekte in den Berliner Bezirken leicht erhöhen.


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