Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Kirche macht Schluss

Klimaschutzgesetz der EKBO - beschlossen!

Klimaschutzgesetz der EKBO - beschlossen!

Die Landeskirche hat beschlossen, ihre Emission bis 2050 auf Null zu senken. Die Landessynode hat in ihrer Herbsttagung 2020 ein konkretes Klimaschutzgesetz verabschiedet. Nach ausführlicher Diskussion stimmten eine überragende Mehrheit von 75 der 95 Landessynodale für das Klimaschutzgesetz. Darin festgeschrieben sind zahlreiche Maßnahmen zum Klimaschutz, die für alle Gemeinden in der EKBO ab 1.1.2021 verbindlich gelten.

Rund 80 Prozent der Treibhausgasemissionen der EKBO entstehen durch die zahlreichen Gebäude der Landeskirche. Um die Emission bis 2050 auf Null zu senken, setzt das neue Klimaschutzgesetz vor allem hier an. Die Landeskirche rechnet dabei mit klimabedingten Mehrkosten von ca. 150 Millionen Euro bis 2050. Um diese Summe zu finanzieren, führt die EKBO eine eigene Klimaschutzabgabe ein. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit ab dem Jahr 2023 pro Tonne CO2 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.

Das verabschiedete Gesetz baut auf dem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2017 auf. Damit konnten bereits ca. 13.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Die Emissionen der EKBO liegen heute insgesamt 15 Prozent unter dem Wert von 2015.

Das beschlossene Gesetz zum Nachlesen finden Sie hier.

Informationen zum Klimaschutzkonzept von 2017 finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Umwelt- und Klimaschutz und der EU-Förderung:

Födermittel im Umweltbereich/Umweltbüro der EKBO