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RSSPrint

Corona-Kulturhilfe für Brandenburg

Antragsstellung noch bis zum 30.10.2020

Die Landesregierung hat zusätzliche Haushaltsmittel für kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige private Kultureinrichtungen und Projektträger zum Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Pandemie bereitgestellt.

Kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine, Stiftungen und Gesellschaften müssen in die Lage versetzt werden, die schwierige Zeit so zu überbrücken, dass sie eigenständig weiterbestehen können. Nur dann werden sie nach der Krise ihre kulturellen Angebote in Stadt und Land schnellstmöglich wieder bereithalten können. Für dieses Ziel stellt das Land Brandenburg zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die folgende Förderschwerpunkte erfüllen:

-          Unterstützung erfolgt als Ausgleich von ausgabebereinigten Einnahmeausfällen  (verbleibende Deckungslücke nach Abzug aller Ausgabenersparnisse)

-          Berücksichtigung pandemiebedingt erhöhter Personal- und Sachausgaben (u.a. Hygieneauflagen) bei der Veranstaltungsdurchführung bzw. dem Einrichtungsbetrieb,

-          Förderzeitraum: 11.03.2020 - 31.12.2020

-          Sitz oder überwiegendes Betätigungsfeld der Antragstellenden im Land Brandenburg

-          Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen sind NICHT förderfähig

-          im Falle einer Förderung erfolgt die Zahlung nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides ohne gesonderten Mittelabruf direkt auf das Konto der Antragstellenden

Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung den Einsendeschluss am 30.10.2020.

Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gern unterstützend und beratend zur Seite!

 

Ihr Kontakt zu uns: FOERDERMITTEL

 

Weitere Informationen: MWFK

 

 

 

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