Die Corona-Dezmberhilfen können für kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts relevant sein. Es muss ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) vorliegen, der beim zuständigen Finanzamt geführt wird. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sollte Ihr Betrieb für Corona-Dezemberhilfen in Frage kommen.
Ihr Kontakt zu uns: FÖRDERMITTEL
Der BgA muss aufgrund der aktuellen Regelungen der Pandemieverordnungen des Bundeslandes direkt oder indirekt betroffen sein. In der Regel sind dies Schließungen aufgrund der entsprechenden Verordnung.
Die Verordnungen können hier abgerufen werden:
Berlin: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv
Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits angekündigt, dass auch für die Monate Januar und ggf. weitere Monate ein Hilfsprogramm gestartet wird. Wir werden Sie informieren, sobald genauere Informationen vorliegen.
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