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Checkliste LEADER-Projekte

Was wird besonders stark bei LEADER-Projekten geprüft?

Das LEADER-Programm des Landes Brandenburg (EU-Fördermittel für den ländlichen Raum) ist ein zweistufiges Verfahren. Es zielt darauf ab, Vorhaben möglichst unmittelbar mit den Entwicklungsbedarfen einer Region (Regionale Entwicklungsstrategien) abzustimmen.

Alle Fördervorhaben werden in einer ersten Stufe den zuständigen lokalen Aktionsgruppen vorgestellt und benötigen auf Basis eines Projektauswahlverfahrens ein positives Votum für eine entsprechende Projektskizze. Wir empfehlen, bereits frühzeitig mit dem zuständigen Regionalmanagement Kontakt aufzunehmen, um frühzeitig die geplanten Projektinhalte mit den gewünschten Effekten für eine Region abzustimmen. Die Regionalmanagements beraten zudem zu möglichen Synergien mit anderen Vorhaben oder Prozessen beziehungsweise geben Hinweise zur Abrundung der Projektidee. Gut ist in diesem frühen Stadium auch ein Kontakt zu uns, der Regionalberatung für EU-Fördermittel der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz:

Ihr Kontakt zu uns

In der zweiten Stufe werden die Vorhaben zuwendungsrechtlich vom zuständigen Landesamt des Landes Brandenburg bearbeitet. Die  "Checkliste Einreichung von kirchlichen LEADER-Projekten beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)"  gibt in Abstimmung mit dem Kirchlichen Bauamt Hinweise, auf welche Punkte bei kirchlichen LEADER-Projekten bei dieser zweiten Stufe besonders geachtet werden muss.

Als PDF gibt es die Checkliste zum Herunterladen unter:

Downloads und Bestellungen

Update 4/2023: Download-Möglichkeit geglättet, Zweistufigkeit des Verfahrens verdeutlicht, Kontaktmöglichkeit und Karte der lokalen Aktionsgruppen verlinkt.

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