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Europäischer Sozialfonds (ESF) | Brandenburg

Der Europäische Sozialfonds (ESF) hat drei Hauptziele: die Bereiche Bildung, Fachkräftesicherung und Integration in Arbeit.

Für kirchliche Einrichtungen ergeben sich im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in Brandenburg verschiedene Ansatzpunkte für eine Förderung. Soziale Eingliederungen gelangen in der Vergangenheit beispielsweise durch die Inbetriebnahme von Mehrgenerationenhäusern oder Arbeitslosenzentren. Als Bildungs- und Qualifikationsangebote sind (Jugend-)Werkstätten oder Produktionsschulen gefördert worden, in der Mitarbeitende mit einer hohe geistliche Motivation umfassende (Berufs-)Förderung anbieten.

Brandenburg nutzt in der Förderperiode 2014 bis 2020 verstärkt Pauschalen für die ESF-Förderung, um für geförderte Projekte den Verwaltungsaufwand und das Fehlerrisiko zu senken. Die Förderschwerpunkte werden mithilfe von Förderprogrammen verfolgt, zu denen Förderrichtlinien zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt werden. Alle Richtlinien werden nach Abschluss auf der ESF-Seite des Landes Brandenburg verlinkt.

Bei allen Fragen zu ESF-Projekten in Brandenburg ist die Regionalberatung für EU-Fördermittel ihr Ansprechpartner in der Landeskirche (schicken Sie daher Anfragen/Entwürfe/Projektskizzen frühzeitig an j.wagner(at)ekbo.de).

Letzte Änderung am: 21.04.2023