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RSSPrint

Verlängerung der Soforthilfe für kirchl. Einrichtungen in Berlin

Abgabefrist bis zum 06.11.2020

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat eine 2. Soforthilfe für sozial, integrativ sowie religionsübergreifend engagierte, kleine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aufgelegt. Es geht um Religionsgemeinschaften, die durch die Corona-Pandemie in finanzieller Notlage sind (siehe auch die Nachricht zur Projektförderung für Religionsgemeinschaften in Berlin), die Soforthilfe wird bis zum Jahresende fortgesetzt.

Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem, dass die Gemeinschaft ihren Sitz im Land Berlin hat und sich regelmäßig sozial, integrativ oder religionsübergreifend engagiert. Gefördert werden können Miet-, Mietneben- und Personalkosten, sowie coronabedingte Sachausgaben (wie beispielsweise die Anschaffung von Plexiglastrennwänden, Desinfektionsmittel, Druckkosten für Hinweisschilder etc.).

Sowohl Gemeinschaften, die bereits in der ersten Auflage dieser Soforthilfe einen Antrag gestellt haben, als auch Gemeinschaften, die erstmalig in der zweiten Auflage einen Antrag stellen, sind unter Erfüllung der Förderkriterien antragsberechtigt.

Es wurde keine maximale Höhe des Antragsvolumens festgesetzt. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem konkreten finanziellen Ausfall (Finanzierungsplan) sowie der Anzahl der insgesamt bis zum Stichtag des 6. November 2020 eingehenden Anträge.

Es können ausschließlich Kosten gefördert werden, welche nach dem Datum der Antragstellung entstanden sind.

Anträge können bis zum 06.11.2020 gestellt werden. Der Förderzeitraum endet spätestens am 31.12.2020.

 

Bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gern unterstützend und beratend zur Seite!

Ihr Kontakt zu uns: FÖRDERMITTEL

 

Das Antragsformular und ein Informationsblatt zu weiteren Förderkriterien sind hier abrufbar: SENATSVERWALTUNG 

 

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