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RSSPrint

Projektförderung für Zusammenarbeit und Dialog

Abgabefrist bis zum 30.10.2020 !

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa fördert Projekte aus dem Bereich Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Berlin. Die Antragsstellung ist besonders kirchlichen Einrichtungen ans Herz gelegt, da sich für die Förderung besonders Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, aber auch Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure und Einzelpersonen bewerben können.

Für das Antragsjahr 2021 gibt es zwei Förderschwerpunkte. Zum einen die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum anderen die Förderung religions-, sozial- und integrationspolitischer Projekte muslimischen Lebens in Berlin.

Für Projekte, die ab dem 01.01.2021 beginnen, ist die Abgabefrist am 30.10.2020.

Sofern nach Prüfung aller Anträge noch Restmittel vorhanden sind, wird der Fachbereich einen weiteren Aufruf mit voraussichtlicher Abgabefrist bis zum 30.04.2021 starten. In dieser Phase könnten sich dann Projekte, die zwischen dem 01.07. - 31.12.2021 stattfinden, bewerben.

Wenn Sie ein solches Projekt, das die Förderschwerpunkte erfüllt, für das Jahr 2021 geplant haben, setzen Sie sich bitte zur Antragstellung mit uns in Verbindung. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite!

 

Ihr Kontakt zu uns: FÖRDERMITTEL 

Mehr Informationen zur Projektförderung unter  SENATSVERWALTUNG

 

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