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RSSPrint

Projektförderung für Zusammenarbeit und Dialog

Abgabefrist bis zum 15.09.2021

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa fördert Projekte aus dem Bereich Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Berlin. Die Antragsstellung ist besonders kirchlichen Einrichtungen ans Herz gelegt, da sich für die Förderung besonders Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, aber auch Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure und Einzelpersonen bewerben können.

Für das Haushaltsjahr 2022 gibt es zwei Förderschwerpunkte. Zum einen die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum anderen die Förderung religions-, sozial- und integrationspolitischer Projekte muslimischen Lebens in Berlin.

Für Projekte, die in 2022 druchgeführt werden sollen, ist die Abgabefrist am 15.09.2021.

Wenn Sie ein solches Projekt, das die Förderschwerpunkte erfüllt, für das Jahr 2022 geplant haben, setzen Sie sich bitte zur Antragstellung mit uns in Verbindung. Die Zuwendung kann sich aufgrund der Haushaltsvorbehalte durch die Abgeordentenhauswahl im September 2021 verschieben. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite!

 

Ihr Kontakt zu uns: FÖRDERMITTEL 

Mehr Informationen zur Projektförderung unter  SENATSVERWALTUNG FÜR KULTUR UND EUROPA --> "Projektförderung"

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