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Krisenreaktion der EU auf COVID-19

Was bewegt sich im Bereich der EU-Fördermittel?

COVID-19 stellt einiges auf den Kopf, nicht nur in der Europäischen Union. Foto: J. Wagner
COVID-19 stellt einiges auf den Kopf, nicht nur in der Europäischen Union. Foto: J. Wagner

COVID-19 hat nicht nur Deutschland, sondern auch die Europäische Union fest im Griff. Einige bisherige Gewissheiten werden im Großen wie im Kleinen auf den Kopf gestellt. Auch der Bereich der EU-Fördermittel ist hier sehr dynamisch in der Anpassung auf die Krise.

Darüber hinaus ist der EU-Bereich in einer herausfordernden Situation, die sich auch auf den Fördermittel-Bereich auswirkt.

Stille in Brüssel?

Dem Eindruck, es sei „in Brüssel sehr still“ tritt Jörg Wojahn, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland in einem Webinar entgegen. Es handle sich um antieuropäische Propaganda. Zum Teil würden Desinformationskampagnen zum Thema Europa und die Corona-Pandemie aus Russland und China gesteuert.

Die EU-Kommission bekämpft Desinformation mit einer eigenen Seite:

Bekämpfung von Desinformation

Schub für die Forschungsförderung

Der Forschungsbereich der EU-Förderung hat im Gegenteil bereits einen Schub erlebt. Es gibt mehrere Konsortien, die mit EU-Fördergeldern die Forschung zum neuartigen Coronavirus vorantreiben. Die auch in Berlin und Brandenburg wichtigen Strukturfonds-Mittel werden leichter umzuschichten sein. Hier können die Mitgliedstaaten in den nächsten Wochen aktiv werden. Dabei verbleiben allerdings die nationalen Anteile an den Fördertöpfen wie vereinbart.

Regeln zeitweise erleichtert

Europäische Regeln, die im Fördermittel-Bereich bisweilen zu großen bürokratischem Aufwand führen, sollen eine Zeitlang gelockert werden. Dies betrifft z. B. die Beihilfe-Regeln, die im Normalfall verhindern sollen, dass Mitgliedstaaten im wirtschaftlichen Bereich den Wettbewerb verzerren. Daher müssen größere staatliche Förderungen, wie sie beispielsweise für das Tesla-Werk in Brandenburg geplant sind, unabhängig von der Herkunft der Fördergelder, von der EU-Kommission gestattet werden. Dabei, so Wojahn, müsse jedoch die Zeit nach Corona in den Blick genommen werden, denn Beihilferegeln dienen unter anderem dazu, keine größeren Ungleichgewichte durch Fördermittel und Beihilfen innerhalb der EU zu erzeugen.

Kurzarbeit

Das europäische Instrument für Kurzarbeit „SURE“ soll Staaten unterstützen, die stark betroffen sind.  Anders als alsin Deutschland weniger steht vielen Staaten deutlich weniger Geld zur Verfügung, um Menschen vor Arbeitslosigkeit und Existenznot zu bewahren.

Eine Debatte, ob dieses Instrument den negativen Eindruck über die EU-Reaktion auf die Krise abmildern kann, ist bereits im Gang: Diskussion auf euro|topics

euro|topics der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zum Thema

Geflüchtete und Fluchtursachen

Zudem versucht die EU-Kommission, eine humanitären Verbesserung für Geflüchtete zu erreichen, Dazu ruft auch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) immer wieder auf: https://www.ekbo.de/themen/detail/nachricht/bischof-staeblein-naechstenliebe-kennt-keinen-lockdown.html. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland setzt sich dafür ein, die Situation der am stärksten Betroffenen zu verbessern: https://www.ekbo.de/themen/detail/nachricht/ekd-migrationsfachfrau-johanna-du-maire-es-droht-eine-humanitaere-und-medizinische-katastrophe.html Im Hintergrund arbeitet die EU weiter daran, Ursachen von Flucht zu bekämpfen – und Geflüchtete in der EU besser zu verteilen. Hier führt die Pandemie jedoch zu Verzögerungen.

Brexit und Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)

Zeitliche Probleme sind nicht zuletzt aufgrund der Pandemie auch beim Brexit und bei dem mehrjährigen Finanzrahmen zu erwarten. Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ist mit einem angepassten Vorschlag der EU-Kommission in den nächsten Tagen zu rechnen.

Erleichterungen und Anpassung der Vorgaben

Bereits früh hat man in der Förderlandschaft der Europäischen Union reagiert, so wurden zum Beispiel Erleichterungen im Austauschprogramm Erasmus+ (https://www.foerdermittel-ekbo.de/willkommen/eu-foerderprogramme/erasmus.html) beschlossen. Es gibt weitreichende Möglichkeiten für diejenigen, die Austausch-Formate bewilligt bekommen haben und nun mit Stornierungen und Reisebeschränkungen kämpfen:

Corona-Virus | pandemiebedingte Änderungen Erasmus+

Berlin und Brandenburg

Auch die Länder Berlin und Brandenburg haben in ihren regionalen EU-Förderungen auf die Corona-Krise reagiert.

So hat z. B. die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Regelungen erlassen, die auch bei EU-Projekten greifen, die „pandemiebedingt nicht oder nicht vollständig durchgeführt“ werden. In diesem Fall können Ausgaben dennoch anerkannt werden, zudem sind „geänderte Formen“  der Durchführung von Projekten möglich. Bewilligungszeiträume können verlängert werden. Verletzt ein Projektträger pandemiebedingt zeitliche Vorgaben, Fristen und Termine für Unterlagen, so kann dies bis zum 31. Dezember 2020 sanktionslos bleiben.

Bei einzelnen geförderten Bereichen der regionalen EU-Förderung Brandenburgs gibt es ebenfalls Erleichterungen. Beispielsweise kann beim „Bildungscheck“ (Europäischer Sozialfonds Brandenburg, https://www.foerdermittel-ekbo.de/willkommen/eu-foerderprogramme/esf-allgemein/esf-brandenburg.html) trotz Corona-bedingtem fehlenden Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme eine Erstattung von Kosten erfolgen.

In Berlin hat beispielsweise die Senatsverwaltung für Kultur und Europa Erleichterungen bei Fördermitteln ermöglicht. Ähnlich wie bei den Regelungen der ILB heißt es etwa, dass, sofern eine Maßnahme anders (zum Beispiel durch Streaming oder andere Form der Projektdurchführung) oder später durchgeführt werden kann, der Bescheid entsprechend geändert werden kann.

All diese Entwicklungen sehr dynamisch sind und der aktuellen Entwicklung laufend angepasst werden. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass Verfahren erleichtert werden. Festhalten lässt sich, dass die Krise eines ist: "Eine Chance, Dinge zu vereinfachen"