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Förderung für innovative Investitionsvorhaben in Kommunen und Ortsteilen unter 10.000 Einwohner

Die zweite Runde im Brandenburgischen Förderprogramm „Zusammenhalt“ ist gestartet

Turmkreuz im Sonnenaufgang im Winter
Turmkreuz im Sonnenaufgang im Winter

Kommunen und Ortsteile mit einer Einwohneranzahl von weniger als 10.000 und besonderem Entwicklungsbedarf können sich bis zum 19. März 2023 mit ihren innovativen Innovationsvorhaben um eine Förderung bewerben.

Die Brandenburgische Landesregierung will damit Ideen und Engagement in den Bereichen "gute Daseinsvorsorge" und "Stärkung des Zusammenhalts" in den ländlichen Regionen unterstützen. Eingereicht werden können Anträge für investive Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Kultur, Digitalisierung, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, Umwelt, erneuerbare Energien, soziales Leben, Jugend oder Familienfreundlichkeit. Dabei werden vor allem neuartige und zukunftsweisende Ideen gesucht, die unter Beteiligung verschiedener Akteure auf den Weg gebracht werden.

Der Fördertopf umfasst insgesamt fünf Millionen Euro. Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro, die Höchstförderung je Vorhaben liegt bei 150.000 Euro, der Eigenanteil liegt bei 10 Prozent.

Bereits in der ersten Förderrunde wurde die Evangelische Kirchengemeinde in Gröden mit 150.000 Euro für einen Gemeinschaftsraum unterstützt.

Genauere Informationen finden Sie auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

 

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