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RSSPrint

Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“

Aufruf der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde im Juni 2020 als gemeinsames Vorhaben verschiedener Bundesministerien gegründet. Sie arbeitet als bundesweite Anlaufstelle, die ehrenamtlich Engagierte unterstützt und hat zum Ziel, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken.

 

Nun hat die Stiftung zur Einreichung von Projektvorschlägen mit dem Ziel, Engagement und Ehrenamt auch in Zeiten von Corona zu stärken, aufgerufen. Dies ist besonders für kirchliche und diakonische Einrichtungen von Interesse, die ihre ehrenamtliche Arbeit und die dafür notwendigen Strukturen wiederaufbauen, aufrechterhalten oder einem Mitgliederschwund entgegenwirken möchten.

 

Förderungsfähig sind die folgenden Bereiche:

1) Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, dazu gehören:

- Sachausgaben, Hardware (insbesondere PC-Ausstattung, Tablets, Smartphones, Webcam und Zubehör) und Software zur Verbesserung interner Prozesse sowie der Kommunikation, um in Krisenzeiten schnell reagieren zu können

- Honorare und Entgelte insbesondere für Programmierung und Design sowie Personalkosten zur Verbesserung der internen Prozesse und der Gewinnung neuer Engagierter

- Begleitende Qualifizierungsangebote und Unterstützungsmaßnahmen, unter anderem um den Umgang mit modernen Technologien zu erlernen

- Verwaltungskostenpauschale

 

2) Struktur- und Innovationsstärkung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen, dazu gehören:

- Fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsdienstleistungen für Engagierte und ehrenamtlich Tätige

- Vorhabenbezogene Personalausgaben

- Sachausgaben und Aufwendungsersatz

- Verwaltungskostenpauschale

 

3) Nachwuchsgewinnung, dazu gehören:

- Sachausgaben und Aufwendungsersatz auch zur Durchführung von Wochenend- und Freizeitangeboten wie z.B. Feriencamps

- Vorhabenbezogene Personalausgaben

- Verwaltungskostenpauschale

 

Es gilt zu beachten, dass beantragte Projekte noch nicht begonnen haben dürfen.

Die Anträge müssen bis zum 1. November 2020 gestellt und die beantragten Mittel im Jahr 2020 ausgegeben werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Erlass des Zuwendungsbescheides und endet spätestens am 31. Dezember 2020. Die Mittel müssen bis spätestens 15. Dezember abgerufen sein, ansonsten verfallen sie. Nach ihrer Auszahlung sind die Mittel zweckgerecht innerhalb von 6 Wochen zu verwenden.

 

Bei der Projektkonzeption und Antragstellung unterstützt Sie auch das Fundraising in der EKBO: FUNDRAISING

Wenn Sie ein solches Projekt, das die Förderschwerpunkte erfüllt, geplant haben, setzen Sie sich bitte zur Antragstellung mit uns in Verbindung. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite! Ihr Kontakt zu uns: FÖRDERMITTEL

Weitere Informationen unter STIFTUNG ENGAGEMENT

 

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