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Europäisches Geschichtsbewusstsein und Städtepartnerschaften

EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" veröffentlicht Antragsfristen

Ausdruck "Europa für Bürgerinnen und Bürger" und Nervennahrung | Foto: J. Wagner
Ausdruck "Europa für Bürgerinnen und Bürger" und Nervennahrung | Foto: J. Wagner

Die Europäische Kommission hat für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ die Antragsfristen für das Jahr 2020 veröffentlicht.

Diese Fördermöglichkeit könnte für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die sich mit der Auseinandersetzung mit der jüngeren europäischen Geschichte, der politischen Bildung oder der Erwachsenenbildung beschäftigen.
Ziel des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ist es, Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen und ihnen die Teilnahme am europäischen Aufbauprozess zu ermöglichen. Damit haben sie die Möglichkeit, transnationale Erfahrungen zu sammeln, einen Beitrag zur Entwicklung der Zugehörigkeit zu gemeinsamen europäischen Werten zu leisten, politische Entscheidungsprozesse zu ergründen und zu erfahren, wie sie sich und ihre Meinung einbringen können.

Gefördert werden dabei im Bereich „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ Projekte zur europäischen Erinnerung, die eines der jährlich vorgegebenen folgenden Schwerpunktthemen haben:
-    1950: Robert-Schuman-Erklärung
-    1990 Wiedervereinigung Deutschlands und Übergang zur Demokratie in anderen Ländern Europas
-    2000 Verkündung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen und Stückkosten, die sich grundsätzlich durch die Anzahl der beteiligten Personen und der beteiligten Länder berechnet.

Im Bereich „Demokratisches Engagement und Partizipation“:
-    Bürgerbegegnungen im Rahmen von kommunalen Partnerschaften
-    Vernetzung von Partnerstädten
-    Projekte der Zivilgesellschaft

Die Europäische Kommission hat für 2020 nun folgende Antragsfristen bekannt gegeben:
-    Europäisches Geschichtsbewusstsein: 4. Februar 2020 (es stehen insgesamt 4,1 Mio. € zur Verfügung)
-    Städtepartnerschaften: 4. Februar und 1. September 2020 (es stehen insgesamt 4,8 Mio. € zur Verfügung)
-    Städtenetze: 3. März und 1. September 2020 (es stehen insgesamt 5,1 Mio. € zur Verfügung)
-    Projekte der Zivilgesellschaft: 1. September 2020 (es stehen insgesamt 3,9 Mio. € zur Verfügung)

Die maximale Fördersumme beträgt:
25.000€ (Bürgerbegegnungen im Rahmen von kommunalen Partnerschaften)
100.000€ (Europäisches Geschichtsbewusstsein)
150.000€ (Projekte der Zivilgesellschaft / Vernetzung von Partnerstädten)
 
Je nach Programmbereich müssen an Projekten mindestens beteiligt sein: eine einzige Einrichtung (Europäisches Geschichtsbewusstsein), zwei Kommunen aus zwei Ländern (Bürgerbegegnungen), drei Organisationen aus drei Ländern (Projekte der Zivilgesellschaft) sowie vier Kommunen aus vier Ländern (Netze von Partnerstädten).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der deutschen Kontaktstelle „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unter www.kontaktstelle-efbb.de.
 
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen neben der EKBO-Regionalberatung die Gemeinsame Servicestelle für EU-Förderpolitik und -projekte von EKD und Diakonie Deutschland im EKD-Büro Brüssel gerne zur Verfügung:
Email: ulrike.truderung@ekd.eu
Tel: 0032-2-282-1050
Internet: www.ekd.eu