Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Antragsstart für das Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS

Seit dieser Woche können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Anträge zum neuen Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ gestellt werden.

Vor einer unverputzten Fassade steht ein Baugerüst.

UPDATE:Eine Nachfrage bei der zuständigen Senatsverwaltung ergab leider, dass zwar durchaus Nichtwohngebäude gefördert werden, die kirchliche und mildtätige Zwecke erfüllen. Der Förderausschluss für Körperschaften öffentlichen Rechts betrifft allerdings auch kirchliche Körperschaften. Damit ist das Förderprogramm nur in Ausnahmefällen für kirchliche Projekte relevant. Bei Fragen:

Ihr Kontakt zu uns

Ab sofort können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Anträge zum neuen Förderpro­­gramm „Effiziente GebäudePLUS“ gestellt werden.

Auf Grundlage der Förderrichtlinie wird die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt wurde, gefördert. Die Förderung dient der Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Gebäudesektors und soll damit zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele des Landes Berlin beitragen.

Das Förderprogramm umfasst fünf Module, die eine Förderung von Maßnahmen zum Wärmeschutz der Gebäudehülle bis hin zur Erneuerung von Anlagentechnik wie Heizungs- und Lüftungsanlagen umfasst. Gefördert werden insbesondere auch digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans.

Gefördert werden Investitionen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 500.000€ Zuschuss je Vorhaben.
 

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie unter:


https://www.berlin.de/effizientegebaeude und unter https://www.ibb.de/effizientegebaeude.

 
Wenn Sie außerdem regelmäßig zu ausgewählten aktuellen oder vollendeten Projekten und anderen Neuigkeiten aus unserem Bereich informiert werden möchten, melden Sie sich doch für unseren NEWSLETTER an!

Update 8/2023: Förderausschluss Körperschaften öffentlichen Rechts, siehe erster Absatz.