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Ab 2020 vereinfachter Zugang zu EU-Fördermitteln?

Eine von der Europäischen Kommission eingesetzte Expert/innengruppe schlägt Vereinfachungen zur Reform des Regelwerks vor

Die EU möchte mit der Reform des oft undurchsichtigen und komplizierten Regelwerks bewirken, dass die Fördermöglichkeiten besser genutzt werden können und so dringend benötigte Mittel etwa für die regionale Entwicklung oder der Förderung des sozialen Zusammenhalts auch beantragt und abgerufen werden.

Oftmals erscheint es kleinen und mittleren Unternehmen oder Landwirten (und sicher auch Kirchengemeinden) viel zu kompliziert und zeitaufwendig, um sich mit EU-Mittel zu beschäftigen.

So sollen Vorschriften gestrafft und Regeln entschlackt werden. Prüfungen sollen beschränkt und auf nationaler Ebene durchgeführt werden und die durchführenden Institutionen (Mittelvergabe, Formulare, Verfahren, IT-Systeme sollen sich nicht mit jeder neuen Förderperiode alle 7 Jahre ändern. Einige Regeln sollen für alle EU-Fonds gelten, so dass Fördermittel leichter kombiniert werden können.

Lesen Sie den vollständigen Artikel dazu in den in den EU-Nachrichten Nr. 12/2017 auf Seite 5, die von der Europäischen Kommission herausgebracht werden.