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Berliner Projektförderung im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahrs 2018

Frist 27. April 2018 - geeignet für kirchliche Akteure, die im Bereich Kultur und Denkmalkultur aktiv sind

Im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres ruft die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Projektförderung „Europäisches Kulturerbejahr 2018: Europäisches Kulturerbe in Berlin erleben!“ auf.


Es sollen konzeptionelle und kommunikative Projekte gefördert werden,
•    die zur öffentlichen Wahrnehmung des kulturellen Erbes beitragen und sich mit seinem Schutz und nachhaltigen Erhalt beschäftigen,
•    einen europäischen Bezug aufweisen und
•    zugleich in Berlin verankert sind,
•    die aktive Teilhabe am Kulturerbe generieren, indem sie es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen und
•    die sich im Besonderen an Kinder und Jugendliche richten.

Fördermittel können grundsätzlich in Höhe von mindestens 2.500 EUR bis zu maximal 10.000 EUR beantragt werden. Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde bis zum 27. April 2018 per Post und digital einzureichen.

Diese Projektförderung kann geeignet für kirchliche Akteure sein, die im Bereich Kultur und Denkmalkultur aktiv sind.

Eins der fünf Leitthemen & Logo Europäisches Kulturerbejahr 2018 "Sharing Heritage" | (c) www.dnk.de


Adressat und Ansprechpartner der Anträge
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
z.Hd. Herrn Sebastian Wormsbächer
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
Sebastian.Wormsbaecher(at)Europa.berlin.de
Den vollständigen Aufruf mit Fördergegenstand und Kriterien sowie einem digitalen Antragsformular (9 Seiten) finden Sie

hier

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Thema dieser Projektförderung oder zum Europäischen Kulturerbejahr 2018 haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.